Kosten

Kosten

Die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (wobei das Anwaltshonorar vom Gegenstandswert abhängig ist) oder aufgrund einer vorher zwischen Mandant und Rechtsanwalt getroffenen Vergütungsvereinbarung.

Außerdem gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Beratungshilfe sowie Verfahrenskosten- bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Gerne prüfe ich für Sie, ob eine solche nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen in Anspruch genommen werden kann.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kläre ich gerne für sie,  ob eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung in Betracht kommt und hole für Sie die entsprechende Deckungszusage ein.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden.

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